Hämmern, bohren, Abrissarbeiten oder Wände aufstemmen – Lärm ist der ständige Begleiter vieler Handwerksarbeiten. Dabei herrscht oft Unklarheit darüber, wie lange überhaupt lautstark gewerkelt werden darf.
Lärm oder Baulärm
Unterschieden wird zwischen Baulärm, der durch Handwerker verursacht wird und Lärm, den das Heimwerken mit sich bringt. Heimwerker in Mietshäusern beispielsweise, müssen durchaus das Regelwerk ihrer Hausordnung im Blick behalten, wie das Einhalten der Mittagsruhe zu einer bestimmten Uhrzeit. Dagegen müssen Nachbarn den Lärm von Bauarbeiten, die durch eine Firma durchgeführt werden, werktags durchgehend von 7 bis 22 Uhr hinnehmen. Das gilt sowohl für Einfamilienhäuser wie innerhalb von Mehrparteienhäusern. Übrigens gehören auch Samstage zu den Werktagen. Stören Presslufthammer oder Kreissäge dagegen die Sonntagsruhe oder die Nachtruhe nach 22 Uhr im Allgemeinen, kann das Ordnungsamt um Hilfe gebeten werden.
Wer die Nachbarn nicht völlig gegen sich aufbringen möchte, sollte überlegen, so lange Arbeitszeiten auf der Baustelle nicht zur Gewohnheit werden zu lassen. Tage, an denen bereits im Vorfeld klar ist, dass sie lärmintensiv werden, können angekündigt werden. So kann sich der Nachbar darauf einstellen und der liebe Frieden bleibt hoffentlich gewahrt.
Quelle: dapd