Steuern sparen

Ähnlich wie bei den haushaltsnahen Dienstleistungen gilt für Handwerkerleistungen: 20 Prozent der Lohnkosten eines Handwerkers können steuerlich geltend gemacht werden. Die Steuerersparnis ist allerdings auf 1 200 Euro im Jahr begrenzt. Es müssen zudem mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, wie der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) weiß:

Es darf sich nicht um Arbeiten an einem Neubau handeln. Begünstigt sind nur Bauarbeiten an einer bereits bestehenden Immobilie.

Der Kunde muss selbst in der Wohnung oder in dem Haus wohnen. Interessant zu wissen: Der Fiskus zählt dazu auch Immobilien, die den eigenen Kindern überlassen werden, ohne dass diese Miete zahlen müssen. Für Vermieter gelten andere Regeln. Mieter hingegen können ebenfalls Handwerker beauftragen und die Kosten von der Steuer absetzen.

Der Fiskus fördert nur die Arbeitskosten, aber die Ausgaben für das benötigte Material sind nicht steuerlich begünstigt. Daher empfiehlt es sich, die Kosten auf der Rechnung getrennt aufzuführen. In einigen Fällen erkennt das Finanzamt auch in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten sowie Entsorgungen oder Verbrauchsmittel an.

Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an, daher lieber das Geld auf das Konto des Handwerkers überweisen. Die Rechnung sowie der Kontoauszug beziehungsweise die Zahlungsquittung werden dann der Steuererklärung beigelegt.

Grundsätzlich können Kosten von der Steuer abgesetzt werden, sobald die Handwerksarbeiten von einem Profi ausgeführt wurden, egal ob es sich um Reparaturen, Renovierung oder Austauschen gilt, als auch wenn der Wohnraum erweitert wird.

Quelle: LohnsteuerhilfevereinVereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.