Versicherungsschäden

Als wären Sturm und Regen nicht schon unangenehm genug, lassen sie oftmals unschöne Hinterlassenschaften zurück, um die es sich dann zu kümmern gilt. Um hierbei keine Fehler zu machen und auf möglicherweise unnötigen Kosten sitzen zu bleiben, sollten Haus- und Wohnungsbesitzer wissen, was es versicherungstechnisch zu beachten gilt.

Schäden am Hausdach, Fenstern oder dem Keller sind ein Fall für die Wohngebäudeversicherung, Schäden am Hausrat für die Hausratversicherung. Schäden durch Überschwemmung und Rückstau sind nur dann versichert, wenn eine Absicherung für Elementarschäden vereinbart ist.

Überschwemmung: Schäden entstehen, wenn ein Gewässer über die Ufer tritt oder ein Grundstück durch starken Regen unter Wasser gesetzt wird. Die Kanalisation kann die Regenmenge nicht mehr aufnehmen. Sie sucht sich einen Ausweg und findet ihn im Keller der Häuser oder gelangt durch sanitäre Einrichtungen in die Wohnung.

Was tun? Wurden Ziegel vom Dach geweht, abdichten. Ist der Keller voll Wasser gelaufen, mit dem Ausschöpfen beginnen. Den Versicherer kontaktieren und klären, ob ein Handwerker beauftragt werden kann oder die Versicherung jemanden vorbeischicken will. Äußerungen des Versicherers sollte man sich schriftlich geben lassen. Mit Fotos Schäden detailliert festhalten. Vorerst keine beschädigten Sachen wegwerfen. Schickt der Versicherer einen „Regulierer“, sollten Versicherungsnehmer wissen, dass er kein unabhängiger Gutachter ist, sondern vom Versicherer bezahlt wird und dessen Interessen vertritt.

Quelle: pr/Verbraucherzentrale